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Abstrakte Skulptur mit ineinandergreifenden geometrischen Formen in Rot, Weiß und Blau vor neutralem Hintergrund.

Barrierefreie Websites: Wer sie braucht und für wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt

Marita Plafka
10. Dezember 2024

Barrierefreiheit: Website-Pflicht ab 2025?

Werden barrierefreie Websites bald per Gesetz vorgeschrieben? Das BFSG, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, ist in aller Munde. In unserem Artikel erklären wir, was wirklich hinter diesem Begriff steckt – und weshalb sich Unternehmen schon jetzt mit dem Thema befassen sollten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (oder kurz: BFSG) wurde im Zuge des European Accessibility Act (EAA) entwickelt. Es zielt darauf ab, barrierefreie Websites zum neuen Standard zu machen und digitale Barrierefreiheit für alle Menschen zu gewährleisten. Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen wie z.B. eigene Homepages oder Onlineshops anbieten, müssen also sicherstellen, dass diese den für barrierefreie Websites gültigen Anforderungen, den so genannten WCAG AA-Standards, entspricht. Diese Richtlinien sorgen dafür, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Situationen – Inhalte optimal nutzen können.

Warum barrierefreie Websites nicht wenigen helfen – sondern allen

Laut einer Einschätzung der WHO von 2023 leben etwa 16% der Weltbevölkerung mit einer Behinderung – also jeder sechste Mensch. Aber Barrierefreiheit betrifft nicht nur Website-Kriterien, die speziell für Personen mit einer lebenslangen Behinderung gelten – sondern für einen großen Teil der Gesellschaft. Man unterscheidet im Allgemeinen folgende Arten der Einschränkung: 

  • Permanente Einschränkungen: Menschen mit chronischen oder dauerhaften Behinderungen, wie Seh- oder Hörbehinderungen.
  • Temporäre Einschränkungen: Menschen, die – z.B. aufgrund einer Verletzung – zeitweise eingeschränkt sind. Dazu zählt ein gebrochener Arm genauso wie ein Pflaster an der Fingerkuppe. Beides kann die Nutzung eines Touchscreens erheblich erschweren. 
  • Situationsbedingte Einschränkungen: Probleme, die in bestimmten Kontexten auftreten und die jede:r von uns erleben kann, wie z. B. grelles Sonnenlicht, das es erschwert, Inhalte auf einem Handydisplay zu erkennen.

Accessibility wird oft mit “Barrierefreiheit” oder “Zugänglichkeit” übersetzt. Wir finden: Diese Begriffe reichen nicht aus, um zu beschreiben, welche Möglichkeiten Accessibility wirklich bereithält. Echte Zugänglichkeit verbessert die allgemeine Bedienbarkeit auch abseits spezieller Programme für Menschen mit Behinderung, weil sie die Nutzung generell einfacher, verständlicher und intuitiver macht.

Das „Barrierefreie-Website-Gesetz“: Wer im Zuge des BFSG jetzt handeln muss – und warum eine Optimierung immer sinnvoll ist

Das BFSG gilt vor allem für Unternehmen aus den Branchen E-Commerce, Bankwesen, Telekommunikation, Verkehrs- und Transportdienste sowie öffentliche Einrichtungen. Konkret heißt das: Diese Unternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, barrierefreie Websites zu erstellen. Sie müssen sichergehen, dass ihre digitalen Angebote den aktuellen Standards der Barrierefreiheit entsprechen, ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen und empfindliche Geldstrafen.

Private Unternehmen mit rein informativen oder Marketing-Websites fallen zwar (noch) nicht unter das Gesetz, aber auch sie profitieren davon, sich schon jetzt um optimale Accessibility zu kümmern. Wer seine Website zugänglich macht, erreicht ein größeres Publikum, verbessert die Benutzererfahrung und stärkt sowohl SEO als auch Performance der Seite. Und setzt noch dazu auf Zukunftssicherheit: Laut Prognosen werden die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in den kommenden Jahren weiter zunehmen.

Barrierefreiheit: Website-Kriterien der WCAG

Barrierefreie Websites werden anhand der WCAG-Level beurteilt. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) werden in drei Level unterteilt:

  • Level A: Grundlegende Zugänglichkeit, die einfache Probleme behebt. Dazu zählen etwa Textalternativen für Bilder, oder Links, die sich durch mehr als nur die Farbe von normalem Text abheben (z.B. durch Unterstreichung).
  • Level AA: Maßnahmen des Levels AA decken automatisch auch Level A ab – und erweitern diese um zusätzliche Vorkehrungen, wie beispielsweise ausreichende Kontrastverhältnisse.
  • Level AAA: Das höchste Level, das nahezu alle Barrieren beseitigt. Dazu gehört u.A. zusätzliche Unterstützung für Menschen mit komplexeren Einschränkungen.

Das BFSG erfordert mindestens die Einhaltung von WCAG Level AA. Je höher das Level, desto mehr Anforderungen gibt es, die wiederum mehr Aufwand bei der Umsetzung erfordern – aber gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit und Reichweite der Website verbessern.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung?

Die Nichterfüllung des BFSG kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen und erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen. Ein Beispiel dafür ist der Fall der Fluggesellschaft Vueling Airlines, die aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verurteilt wurde. 

Und es bleibt nicht bei rein rechtlichen Folgen: Unternehmen, die keinen Wert auf Zugänglichkeit legen, verlieren potenzielle Kunden, schaden ihrem Ruf und laufen in Gefahr, den Anschluss zu verpassen.

Barrierefreie Websites erstellen: Wie kann man Abhilfe schaffen?

Um sicherzustellen, dass Ihre Website rechtzeitig den Anforderungen des BFSG entspricht, ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Ein Accessibility Audit ist der erste Schritt zur barrierefreien Website. schalk&friends bietet eine umfassende, unabhängige Überprüfung Ihrer Homepage an, im Zuge derer wir eine detaillierte Analyse sowie priorisierte Handlungsempfehlungen liefern. So können Sie direkt gezielt und effizient handeln oder bereits einen konkreten Plan ausarbeiten. 

Wir empfehlen, im Zuge einer Accessibility-Aktualisierung auch einen Rechtsberater hinzuziehen, um sicherzugehen, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen abgedeckt sind.

Um einen ersten Eindruck davon zu bekommen, wie Ihre Website bezüglich Accessibility aufgestellt ist, eignen sich automatisierte Tools wie WAVE Web Accessibility Evaluation Tool , Lighthouse oder axe DevTools. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Tools nur einen Teil der Wahrheit zeigen. Nur ca. ein Drittel der umzusetzenden Guidelines können überhaupt automatisiert erkannt werden.

Marketing-Beauftragte oder -Teams können auch selbst aktiv werden, indem sie Inhalte überarbeiten, klare und verständliche Texte schreiben und Bilder korrekt über Alternativtexte beschreiben.

Kombiniert man diese Maßnahmen mit den rechtlich notwendigen Schritte, wird die Website nicht nur technisch barrierefrei, sondern auch zugänglicher und verständlicher für alle, die sie nutzen.

4 Gründe für einen Accessibility-Refresh

Lupenreine Accessibility schützt nicht nur rechtlich, sie bietet auch eine Vielzahl handfester Vorteile:

  • Verbesserte Usability: Websites, die zugänglich sind, bieten in der Regel eine klarere, einfachere Navigation und ein verbessertes Benutzererlebnis.
  • Bessere Performance: Accessible Seiten machen sich oft standardisierte HTML-Elemente zu nutze, die bereits zugänglich gestaltet sind. Somit können Ladezeiten verkürzt und die Performance allgemein verbessert werden.
  • SEO-Vorteile: Accessible Seiten verwenden eine sauber strukturierte, semantisch korrekte HTML, deshalb können sie von Suchmaschinen besser interpretiert und die Inhalte so besser verstanden werden. Das verbessert auch die generelleBenutzererfahrung, was sich in der Regel positiv auf Verweildauer sowie Bounce Rate auswirkt – und das SEO-Ranking entsprechend fördert. 
  • Größeres Publikum: Seiten mit optimierter Accessibility erreichen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern machen die Nutzung für alle einfacher und intuitiver.

Jetzt handeln, bevor es teuer wird

2025 rückt schnell näher, und mit ihm das BFSG. Wer jetzt handelt, bleibt auf der sicheren Seite und sorgt dafür, dass alle Nutzer:innen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen – eine angenehmere, zugänglichere und intuitivere Online-Erfahrung haben.

schalk&friends begleitet Sie auf diesem Weg. Gemeinsam machen wir Ihre Website fit für die Zukunft, indem wir sie nicht nur zugänglich gestalten, sondern auch in Sachen Benutzerfreundlichkeit, SEO und Performance optimieren. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Website fit für die Zukunft zu machen – Schritt für Schritt, Seite für Seite.

Interessiert? Schreiben Sie uns und lassen Sie uns ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!

FAQs

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von sämtlichen Usern optimal bedient werden kann – unabhängig davon, ob körperliche oder technische Einschränkungen vorliegen. Die Seite verwendet klare Navigationselemente, bietet alternative Texte für Bilder, gut lesbare Schriftarten und Farbkombinationen mit hohem Kontrast. Auch die Kompatibilität mit Screenreadern und die Möglichkeit, Inhalte per Tastatur zu steuern, sind zentrale Merkmale.

Barrierefreiheit ist in vielen Bereichen verpflichtend. Ab dem 28.06.2025 gilt das insbesondere für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die staatliche Dienstleistungen anbieten. Diese Anforderungen basieren auf internationalen Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Grundsätzlich müssen alle öffentlichen Websites von Behörden und Institutionen barrierefrei gestaltet sein, ebenso wie Websites, die essenzielle Dienstleistungen anbieten oder für Menschen mit Behinderungen unverzichtbar sind. In einigen Ländern und Regionen sind auch private Unternehmen betroffen, insbesondere wenn sie Zugang zu notwendigen Dienstleistungen oder Informationen bieten.

Öffentliche Stellen, Bildungsinstitutionen und alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Auch bei einem Relaunch oder einer wesentlichen Überarbeitung einer bestehenden Website müssen diese Anforderungen berücksichtigt werden.

Das EU-Gesetz 2025 (European Accessibility Act) erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites und mobile Anwendungen. Es verpflichtet Unternehmen, barrierefreie digitale Angebote zu schaffen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang haben.

Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzerfreundlichkeit insgesamt, was zu einer breiteren Zielgruppenansprache führt. Sie optimiert die SEO-Leistung und damit die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Zudem zeigt sie soziale Verantwortung und erhöht die Chancen, rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Die WCAG 2.1 Standards (Web Content Accessibility Guidelines) geben Richtlinien zur Erstellung barrierefreier Inhalte. AA und AAA sind Konformitätsstufen, wobei AA die grundlegenden Anforderungen und AAA die höchsten Standards zur Barrierefreiheit darstellt. AA ist in vielen rechtlichen Rahmenwerken verpflichtend, während AAA als optional und wünschenswert gilt. Hier eine kleine Übersicht mit Beispielen:

A: Minimalausprägung, relativ einfache Umsetzung
Beispiel „Optische Hervorhebung“: Links müssen sich durch mehr als nur die Farbe von normalem Text unterscheiden (z.B. durch einen Unterstrich)

AA: baut auf Level A auf, aufwändiger in der Umsetzung, mehr technisches Wissen erforderlich
Beispiel „Kontrast (Minimalausprägung)“: Der Farbkontrast zwischen Hintergrund und Text muss mindestens bei 4.5 : 1 liegen.

AAA: Maximalausprägung, Zugang auch für stark beeinträchtigte Nutzer:innen, relativ hoher Aufwand und technisches Wissen notwendig
Beispiel „Kontrast (Optimalausprägung)“: Der Farbkontrast zwischen Hintergrund und Text muss mindestens bei 7 : 1 liegen.

Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen stark von verschiedenen Faktoren ab – entsprechend wäre es mehr als unprofessionell, Fixpreise oder auch Preisspannen zu nennen, ohne Ausgangslage, Ziele und Projektumfang zu kennen. Bevor man kalkuliert, stellt sich vor allem die Frage: Ist die Website bereits teilweise barrierefrei oder muss sie komplett neu aufgebaut werden? Auch die konkreten Ziele und Anforderungen spielen eine Rolle – etwa, ob die Seite grundlegende AA-Konformität erfüllen soll oder ob ein höheres Niveau (AAA) angestrebt wird. Letztlich bestimmt der Projektumfang, wie viel Aufwand in Design, Programmierung und Testing fließt, was die finalen Kosten maßgeblich beeinflusst.

Das alt-Attribut bei Bildern dient nicht nur der Unterstützung von Screen Readern, sondern hilft Benutzern allgemein, den Kontext eines Bildes zu verstehen, selbst wenn sie es nicht sehen können. Dies kann auch bei fehlenden Bildern oder langsamer Ladung der Bilder passieren.

Außerdem tragen alt-Texte zur Suchmaschineneoptimierung (SEO) bei. Suchmaschinen verwenden den alternativen Text, um den Inhalt einer Webseite zu verstehen. Indem relevante und präzise Beschreibungen im alt-Attribut verwendet werden, kann die Sichtbarkeit der Webseite in den Suchergebnissen verbessert werden.

Es ist wichtig, aussagekräftige und präzise alternative Texte für Bilder bereitzustellen, um sicherzustellen, dass jeder Nutzer den Inhalt versteht und die bestmögliche Benutzererfahrung hat.

Die beste Vorgehensweise ist, jedes Bild prägnant zu beschreiben, es sei denn, es gibt einen klaren Grund dagegen. 

Bilder, die rein dekorativ sind und keine Informationen liefern, benötigen keinen alt-Text (es reicht ein leeres alt-Attribut auf dem img-Tag). Vermittelt ein Bild Informationen wie Daten oder Illustrationen, die nicht durch einen dazugehörigen Text abgedeckt sind, benötigt es einen alt-Text. So können alle benötigten Informationen wahrgenommen werden, selbst wenn das Bild nicht betrachtet werden kann.

Autoplay-Videos beeinträchtigen die Performance, da sie sofort in voller Auflösung geladen werden. Dies kann auf mobilen Geräten zu Problemen führen, da nicht jeder über eine große Datenmenge verfügt. 
→ Alternative: Auf Mobilgeräten werden nur Bilder angezeigt, keine Videos.

Große Videos benötigen Zeit zum Laden, was dazu führt, dass der Benutzer einen Platzhalter sieht, bevor das Video plötzlich erscheint und abgespielt wird. 
→ Alternative: Es wird ein Bild mit einem Playbutton angezeigt und dem Benutzer überlassen, ob er das Video abspielen möchte.

Wenn das Video nicht ganz oben auf der Seite ist, wird es bereits abgespielt, bevor der Benutzer dorthin scrollt. Sollte der Ton aktiviert sein, kann das dazu führen, dass der Benutzer die Seite lieber direkt schließt, anstatt das Video zu suchen und zu muten. Der Benutzer kann sogar erschrecken, da es keinen visuellen Hinweis gibt, dass Ton abgespielt wird. 
→ Alternative: Das Video wird erst nachgeladen, wenn es im sichtbaren Bereich ist.Browser haben seit Jahren Maßnahmen ergriffen, um Autoplay mit Ton einzuschränken, um die Benutzer zu schützen. Es besteht keine Gewähr, dass der Ton in allen Browsern abgespielt wird, selbst wenn wir versuchen, dieses Problem zu umgehen. 
→ Alternative: Es wird ein Bild mit einem Playbutton angezeigt und dem Benutzer überlassen, ob er das Video abspielen möchte. Das Video wird ohne Ton abgespielt, und der Benutzer hat die Möglichkeit, den Ton selbst einzuschalten.

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